Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Lieferungen und Leistungen erfolgen von der Firma
Krähe Software Solution ausschließlich zu diesen
Vertragsbedingungen. Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese
Bedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise in Widerspruch stehen. Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Firma
Krähe Software Solution schriftlich bestätigt werden.
2.
Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische
Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Umfang der von uns zu
erbringenden Leistungen wird allein durch unsere Auftragsbestätigung bzw.
Rechnung festgelegt.
3.
Gewährleistungsbestimmungen
Die Firma Krähe Software
Solution tritt ihre Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber ihren
Vorlieferanten hat, an ihre Kunden ab. Gewährleistungsansprüche stehen nur
dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Reparaturen, die
außerhalb der Gewährleistungsfrist von der Firma Krähe
Software Solution für den Kunden durchzuführen sind,
werden gemäß der jeweils gültigen Reparaturpauschalen berechnet. Durch
Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Kraft.
Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung
der Ware seitens des Kunden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Unsere Gewährpflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns
nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware bei ihm mitteilt.
4. Haftung
Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des
Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für
Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber ist
für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Eine Haftung
für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht
durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen der
Firma Krähe Software Solution verursacht wurde.
5. Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über
sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger
Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer
Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per
Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten ist.
Betriebsstörungen - gleich welcher Sphäre und gleich wodurch bedingt -
befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie
berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6. Preise
Die Preise sind freibleibend.
7. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die
Rechnungen der Firma Krähe Software Solution 14 Tage
nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Käufer verpflichtet sich,
nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung
in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die
Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können
jederzeit zurückgegeben werden.
8.
Eigentumsvorbehalt
a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der
Ware vor, bis sämtliche Forderungen des gegen den Käufer aus der
Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch
aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
b)
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer
hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen.
c) Wird
Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in Verbindung mit
Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert,
so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden
Forderung in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer
nach Verarbeitung /Verbindung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender
Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der
Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der
Verkäufer nimmt die Abtretung an.
d)
Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach
Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich der
Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer kann
verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung
mitteilt.
e)
Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch
den Käufer stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit
im Alleineigentum des Käufers stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen,
an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet, steht
dem Verkäufer das Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wird die
Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenstände
verarbeitet, so steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung zu.
f)
Wenn der Wert der bestehenden Sicherheit die zu sichernden
Forderungen um mehr als 15% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des
Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
g)
Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes Eigentum an dem
Datenträger (Software-Nutzungslizenz) mit dem darin verkörperten
Programm. Die Software sowie etwaige Beschreibungen, Dokumentationen
sowie sonstiges Begleitmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Ihr
Eigentumsrecht wird dadurch eingeschränkt. Mit dem Erwerb der Software wird
Ihnen das einfache und persönliche Recht, die beiliegende Kopie der Software
auf einem einzelnen Computer (d. h. mit nur einer einigen Zentraleinheit [
CPU ]) zu benutzen, eingeräumt. Die Vervielfältigung ist nur zum Erstellen
einer Sicherungskopie gestattet.
h)
Shareware (alle im Internet erhältlichen
Softwarelösungen) können beliebig lange getestet werden. Die Demo-Versionen
besitzen den vollen Funktionsumfang. Einzige Einschränkung sind die
Ausdrucke auf einem Drucker oder eine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl
von Datensätzen. Angezeigte Bildschirmausdrucke entsprechen den späteren
Ausdrucken auf einem Drucker. Nach dem Kauf und der Übermittlung der
Lizenznummer ist eine Rückgabe technisch nicht realisierbar und damit
ausgeschlossen.
9.
Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Die Firma Krähe Software
Solution macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden aufgrund von
Urheberverletzungen haften, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung
dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen. Zudem machen wir darauf
aufmerksam, dass eine Vervielfältigung oder Verbreitung der Software oder
einer bearbeiteten oder umgestalteten Fassung mit einem Jahr Freiheitsstrafe
oder Geldstrafe bedroht ist. Nicht betroffen ist davon die Weitergabe der
Demoversion.
10. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf
aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten
mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert
werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
11.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist
Jüterbog. Gerichtsstand ist Potsdam. Sollten unterschiedliche
Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit
Potsdam als Gerichtsstand vereinbart. Es wird ausdrücklich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
12.
Schlussbestimmungen
Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit
des Vertrages im übrigen nicht. Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen
verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.
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